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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Magnagrip Technik AG aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Magnagrip Technik AG sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingungn des Schriftformerfordernisses.

2. Magnagrip Technik AG wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muß mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfaßt lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.

3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Magnagrip Technik AG die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an Magnagrip Technik AG trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei Magnagrip Technik AG in Adliswil - Schweiz.

4. Rechnungen von Magnagrip Technik AG sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist Magnagrip Technik AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% zu verlangen, es sei denn, daß höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma Magnagrip Technik AG nachweist, ohne daß es der vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt.

6. Alle restaurierten "Nostalgie" Radios und Fernseher wurden sorgfältig revidiert und geprüft. Magnagrip Technik AG leistet Gewähr dafür, daß die Geräte bei der Übergabe bzw. Versendung in einwandfreiem technisch-elektrischem Zustand sind. Sollte ein Gerät gleichwohl fehlerhaft sein, wird er von Magnagrip Technik AG während einer ein-monatigen Gewährleistungsfrist instandgesetzt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware. Wird ein Mangel im vorgenannten Sinne nicht in angemessener Zeit durch Umtausch beseitigt, kann der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Magnagrip Technik AG keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen oder mit Komponenten in der speziellen Konfiguration beim Käufer zusammenarbeiten. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind. Magnagrip Technik AG haftet in keinem Fall.

7. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Magnagrip Technik AG aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von Magnagrip Technik AG . Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Magnagrip Technik AG gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berchtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, Magnagrip Technik AG alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

8. Magnagrip Technik AG ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

9. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Adliswil - Schweiz.

10. Unter üblichen Betriebs- und Nutzungsbedingungen für Sammlerobjekte versteht sich der korrekte Betrieb mit der an den Geräten genannten Nennspannung (z.B. 220V/50Hz). Desweiteren sind den Geräten - Alters bedingt - nicht mehr für den Dauerbetrieb ausgelegt. Empfohlen sind Betriebszeiten bis max. 15 Minuten am Stück.
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